Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Leibniz-Institut für (LIV) ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Daher gestaltet das LIV seinen Webauftritt unter den gegebenen Randbedingungen weitgehend barrierefrei und nutzt alle Möglichkeiten dazu aus, die das verwendete Redaktionsprogramm (hier: Typo3) dafür bietet.

Die Aufgaben des LIV als Leibniz-Institut für Virologie sind hochgradig wissenschaftlich. Die Sprache des LIV ist entsprechend eine Wissenschaftssprache. Das Zielpublikum der LIV-Webseite stammt aus dem Umfeld der Wissenschaft und der Forschung. Die Inhalte des LIV-Webauftritts richten sich dementsprechend hauptsächlich an ein sehr spezielles Fachpublikum. Diese Inhalte (wissenschaftliche Texte und Grafiken etc.) können prinzipiell die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen. Daher bittet das LIV alle, die auf solche Barrieren stoßen, um Verständnis.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.leibniz-liv.de des Leibniz-Instituts für Virologie (LIV).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde. 
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung (mit Unterstützung einer externen Agentur).
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise bis nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei. 
Insbesondere folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm BITV 2.0 aktuell nicht erfüllt:

  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht ausreichend
  • Kontraste von Texten sind nicht ausreichend
  • Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
  • Inhalte brechen nicht um
  • HTML-Strukturelemente für Listen sind nicht umgesetzt
  • Bereiche sind nicht überspringbar
  • Name, Rolle, Wert nicht verfügbar
  • Statusmeldungen nicht programmatisch verfügbar
  • Sichtbare Beschriftung nicht Teil des zugänglichen Namens
  • Keine Fehlererkennung
  • Keine Hilfe bei Fehlern
  • Keine korrekte Syntax

Die Website wurde zwischen Frühjahr 2023 und Frühjahr 2024 neugestaltet, um Barrierefreiheit zu erreichen. Wir arbeiten weiterhin kontinuierlich an ihrer Barrierearmut.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und zuletzt am 13.03.2024  teilweise aktualisiert. 
Diese bisherige Erklärung wurde mittels einer Selbstbewertung mit Unterstützung durch eine externe Agentur erstellt. 
Eine vollständige Aktualisierung und Überprüfung findet bis spätestens Ende April statt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Leibniz-Institut für Virologie (LIV) 
Gebäude N63 
Martinistraße 52 
20251 Hamburg

Telefon: +49 40 48051-0 
E-Mail: liv(at)leibniz-liv.de

Julia Häberlein
Leibniz-Institut für Virologie (LIV) 
Gebäude N63 
Martinistraße 52 
20251 Hamburg

Telefon: +49 40 48051-108 
E-Mail: presse(at)leibniz-liv.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.​​​​​​​

Sie erreichen die Ombudsstelle unter: ombudsstelle.barrierefreieit(at)sk.hamburg.de.

Telefonische Sprechzeiten:

Tel: (040) 428 23 2057 
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr

Kontakte


Julia Häberlein

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: +49 (0)40 48051-108

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